Wenn der Abschlag erhöht wird: Erblasser Langschläfer
Im Mai bekam ich die Jahresabrechnung meines derzeitigen Energieversorgers. Groß war die Freude über eine kleine Gutschrift – den Beweis für sparsames Wirtschaften im vergangenen Jahr. Nun rechnete ich mit einer gleichbleibenden oder sogar verringerten monatlichen Abschlagszahlung.
Doch weit gefehlt: Fast doppelt so viel sollte ich künftig zahlen. Wie bitte?! Entrüstet schoss ich zur Zimmerdecke hinaus, flog durch die Luft und klammerte mich wütend schreiend an eine Oberleitung, die ob meines Gewichts gefährlich schwankte.
Ich atmete tief durch und wählte die Nummer des Anbieters in der Hoffnung, es handle sich um einen Irrtum. Von wegen. Der neue Abschlagswert beruhe auf Schätzungen. Geduldig erklärte ich, dass ich hinsichtlich meines Verbrauchs, den ich im Übrigen auch immer per Postkarte oder Telefon durchgebe, doch zumindest bei meinem bisherigen Abschlag bleiben möchte. Das wurde mir dann auch großzügigst eingeräumt („Ich kann Ihnen anbieten ….“). Irres Angebot, ich muss schon sagen. Hat mich auch nur etwa eine halbe Stunde meiner kostbaren Zeit und einen leichten Synapseninfarkt gekostet.
Ich habe da ja so einen Verdacht. Und zwar gelten Kunden, die nie ihren Anbieter wechseln, als „Schläfer.“ Und wer schläft, wehrt sich nicht. Heißt, diesen Menschen lassen sich ohne Gegenwehr immer höhere Abschläge abverlangen. Und das bis zu ihrem Ableben.
Vielleicht ist es jetzt paranoid, aber ich stelle mir vor, wie mit meinen Kundendaten verfahren bzw. was noch nachrecherchiert wird: Aha, nicht verheiratet, keine Kinder, Eltern schon betagt – heißt also, das, was wir ihr nach dem Tod zurückzahlen müssten, erben wir doch einfach, es gehört ja sonst keinem!